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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.01.2012

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller (im weiteren Text als Auftraggeber bezeichnet) unterzeichnete Bestellung eines Memento ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag kommt zustande durch eine schriftliche Bestätigung und Auftragsannahme unsererseits (Herzenskind - Memento, Inh. Armin Weißhaar, im weiteren Text als Auftragnehmer bezeichnet) innerhalb von ca. drei Wochen.
Da die Bestellung ein Produkt betrifft, das nicht vom Auftragnehmer allein erstellt werden kann, ergeben sich aus dem Vertragsabschluss Rechte und Pflichten beider Vertragspartner, also des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Diese sind unter § 3 definiert und sind unabdingbarer Bestandteil des Kaufvertrags.
Insbesondere eine Nichterfüllung der Pflichten des Auftraggebers führt zu einer Unmöglichkeit der Auftragserfüllung seitens des Auftragnehmers und damit zu einem durch den Auftraggeber verschuldeten Vertragsende. Dies wird unter § 4 ausgeführt.
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen in Bezug auf Abweichungen von der unter § 2 bzw. § 3 genannten Vorgehensweise sind möglich und müssen einvernehmlich und schriftlich zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart werden.
Die Bestellung muss spätestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin erfolgen.

§ 2 Vertragsgegenstand

a) Der Kaufvertrag ist erfüllt und abgeschlossen mit der postalischen oder damit vergleichbaren Auslieferung des Memento in der bestellten Ausführung durch den Auftragnehmer, in dem die vom Auftraggeber bereitgestellten Plazenta- und Nabelschnurabschnitte enthalten sind.
b) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor dem ihm genannten Entbindungstermin zur Bereitstellung der Plazenta- und Nabelschnurabschnitte zwei Gefäße, ein Anschreiben für die Hebamme/den Entbindungsarzt/das Entbindungskrankenhaus, ein Rücklieferpaket und eine Verfahrensbeschreibung zur Verfügung.
c) Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer zum Zweck der Memento-Anfertigung die zugesandten Plazenta- und Nabelschnurabschnitte, die der Auftragnehmer gegebenenfalls nacharbeiten muss. Dabei anfallende Abschnittreste werden nicht zurückgegeben, sondern entsorgt.
d) Die unter a) und b) genannten Lieferungen erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers und sind im Kaufpreis enthalten.
e) Der Auftragnehmer wird schriftlich oder per E-Mail gestellte Rückfragen zu b) in angemessener Zeit und in ausreichendem Umfang wahlweise schriftlich oder telefonisch beantworten.

§ 3 Rechte und Pflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Zuarbeiten aus § 2 b) vollständig und korrekt durchzuführen. Diese sind in der dort genannten Verfahrensbeschreibung genau aufgeführt.

§ 4 Verschuldetes Vertragsende

Die Produkterstellung durch den Auftragnehmer kann nur erfolgen, wenn alle Einzelschritte des unter § 2 b) genannten Verfahrens vom Auftraggeber korrekt durchgeführt worden sind.
Fehler, Abweichungen, Auslassungen oder Fahrlässigkeit bei der Durchführung dieses Verfahrens führen zum durch den Auftraggeber verschuldeten Vertragsende.
Der Auftragnehmer muss beim Erkennen einer solchen Situation innerhalb einer Woche mit genauer Begründung das verschuldete Vertragsende erklären. Er kann dabei den vollständigen Kaufpreis in Rechnung stellen.
Der Auftragnehmer kann und will freiwillig und nach eigenem Ermessen versuchen, das Memento dennoch zu Erstellen und zu Liefern. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine solche Lieferung besteht jedoch bei eigenem Verschulden durch den Auftraggeber nicht.

§ 5 Besonderes Rücktrittsrecht

Bei vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft oder Totgeburt kann der Auftraggeber mit einem geeigneten ärztlichen Nachweis vom Kaufvertrag zurücktreten. Es werden vom Auftragnehmer dann nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das mit der 1. Lieferung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in Anlehnung an die Schritte der Produkterstellung in drei Teilbeträgen.
  1.) Nach erhalt der ersten Lieferung wird der 1. Teilbetrag von 100 Euro in Rechnung gestellt.
  2.) Mit der Rücksendung der befüllten Aufbewahrungsfläschchen wird der zweite Teilbetrag von 100 Euro fällig.
  3.) Mit der Lieferung des Memento wird der Restbetrag fällig.

(3) Die Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit erfolgen.
Der Gesamtbetrag kann jederzeit auch vollständig bezahlt werden.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Eine farbliche Veränderung des Präparats ist kein Mangel.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht, einmalig eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, sofern das möglich ist oder der gerügte Mangel behebbar ist. Als nicht behebbarer Mangel gilt beispielsweise eine Beschädigung eines bzw. mehrerer Organabschnitte, die nicht mutwillig herbeigeführt wurde.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder nicht möglich, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Der Auftragnehmer haftet ungeachtet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden

(4) Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für nicht explizit zugesagte Eigenschaften des Produkts (Memento) ist ebenfalls ausgeschlossen.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so gilt der Gesetzestext, der dieser am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.